Hausratversicherungen schützen Ihr Eigentum vor den finanziellen Risiken, denen es durch verschiedene Gefahren ausgesetzt ist. Zu den versicherten Gefahren gehört Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser. Wenn Ihre Wohnung infolge einer dieser Gefahren beschädigt oder zerstört, bzw. aufgrund eines Einbruchs Teile Ihrer Einrichtung gestohlen werden, dann ersetzt die Hausratversicherung den entstandenen Schaden.
Die Hausratversicherung gehört zu den so genannten Schadenversicherungen. Laut den Versicherungsbedingungen gehören folgende Gegenstände zum Hausrat und sind damit auch im Versicherungsschutz eingeschlossen:
- Einrichtungsgegenstände, dazu zählen Möbel, Teppiche, Auslegeware und Gardinen, sowie Bilder und Beleuchtung;
- Unterhaltungselektronik, dazu zählen, HiFi-, Radio- und Fernsehgeräte, CD- und DVD- Abspiel- und Aufnahmegeräte, Computer und Spielekonsole;
- Bild- und Tonträger, dazu zählen Fotos, Videos, CD’s und DVD’s, Musikkassetten und Schallplatten sowie Computerspiele;
- Bekleidung und Wäsche;
- Geschirr und Bestecke;
- Bücher;
- Wertsachen, dazu zählen Schmuck, Sparbücher und Bargeld sowie Antiquitäten;
- Musikinstrumente;
- Lebens- und Genussmittel;
- Werkzeuge,
- Sportgeräte und
- Arbeitsgeräte.
Nicht immer kann man seinen gesamten Hausrat in der Wohnung unterbringen und zahlreiche Gegenstände werden auch in Abstell- oder Kellerräumen, auf dem Dachboden oder in der Garage verwahrt. Auch diese Orte sind im Versicherungsschutz eingeschlossen, so dass auch die sich dort befindlichen Gegenstände, die zum Hausrat gehören vor den versicherten Gefahren geschützt sind. Zu den versicherten Gegenständen zählen bispielsweise, Rasenmäher, Kinderwagen, Spielfahrzeuge, Campingausrüstung, Surfgeräte, Ruder-, Falt- oder Schlauchboote mitden entsprechenden Motoren, Kanus, usw.
Auch Fahrräder sind grundsätzlich im Versicherungsschutz inbegriffen. Aber um einen Ersatz bei Diebstahl zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Es muss aus der verschlossenen Wohnung, dem verschlossenen Fahrradraum oder der verschlossenen Garage entwendet worden sein. Da Fahrräder aber meistens draussen auf der Strasse gestohlen werden, ist zu beachten, dass bei den meisten Anbietern, die eine etwas erweiterte Deckung anbieten, das Fahrrad tagsüber zwischen 6.00 Uhr morgens und 22.00 Uhr abends entwendet worden sein muss. Anderfalls besteht kein Versicherungsschutz.
Zu beachten ist, dass die richtige Versicherungssumme gewählt ist und Unterversicherungsverzicht vereinbart wird. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten, entweder Sie fertigen eine Liste mit Ihrem gesamten Besitz und dem jeweiligen Wert an, oder Sie vereinbaren eine bestimmte Summe pro Quadratmeter Wohnfläche.
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