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	<title>Hausratversicherung Vergleich und Test</title>
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		<title>Hausratversicherung für Zweitwohnsitz &amp; Zweitwohnung</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 16:50:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>tnissen</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Hausratversicherung zählt eindeutig zu den wichtigsten privaten Versicherungen. In der Regel wird im Zuge der Hausratversicherung die Wohnung oder das Haus versichert, in dem Sie leben. Doch wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz, falls Sie als Versicherter noch einen Zweitwohnsitz haben? Bei einer Urlaubsreise ist es beispielsweise so, dass die mitgenommenen und zum Hausrat gehörenden Gegenstände während des Aufenthaltes auch in einer &#8220;fremden&#8221; Wohnung gegen Schäden versichert sind. Beim Zweitwohnsitz stellt sich die Situation allerdings etwas anders dar, denn dabei handelt es sich im Gegensatz zur Ferienwohnung um einen ständigen festen Wohnsitz.</p>
<h2>Separate Hausratversicherung für den Zweitwohnsitz</h2>
<p>Es gibt im Prinzip zwei Möglichkeiten, wie auch der Zweitwohnsitz im Zuge einer Hausratversicherung versichert werden kann. Welche dieser zwei Alternativen Sie wählen, hängt auch vom Angebot der jeweiligen Versicherer ab. Die erste Alternative sieht so aus, dass für den Zweitwohnsitz eine &#8220;ganz normale&#8221; Hausratversicherung abgeschlossen wird, so wie es schon beim Erstwohnsitz der Fall ist. Diese Hautraversicherung ist dann völlig unabhängig von der Versicherung für den Erstwohnsitz zu betrachten. In diesem Fall haben Sie also eine separate Hausratversicherung für den Erst- und den Zweitwohnsitz. Der Nachteile dieser Alternative ist sicherlich der recht hohe Beitrag, der dann zusammen für die beiden Versicherungen zu zahlen ist.</p>
<h2>Einschluss der Zweitwohnung in die bestehende Hausratversicherung</h2>
<p>Eine günstigere Möglichkeit stellt oftmals die zweite Alternative dar. Und zwar gibt es durchaus nicht wenige Versicherer, die dazu bereit sind, die Zweitwohnung mit in die bestehende Hausratversicherung einzuschließen. In diesem Fall würden im Vertrag sowohl die Erstwohnung als auch die Zweitwohnung als versicherte Objekte genannt. Zwar zahlen Sie natürlich für zwei versicherte Wohnungen einen höheren Beitrag als bei nur einem Wohnsitz, aber letztendlich ist der Versicherungsbeitrag meistens nicht so hoch, wie es bei zwei separaten Hausratversicherungen der Fall wäre. </p>
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		<title>Hausratversicherung und Einbruch-Diebstahl</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 08:58:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>tnissen</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine Hausratversicherung wird abgeschlossen, damit alle Einrichtungs- Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände versichert sind. Heutzutage besitzen hierzulande drei Viertel aller Haushalte eine Hausratversicherung. Diebstahl und Hausratversicherung- Dann zahlt die Versicherung Ein Diebstahl ist in Ihrer Hausratversicherung nur in bestimmten Fällen versichert. Damit Ihre Versicherung bezahlt, muss es sich bei Ihnen um einen Einbruchdiebstahl handeln. So muss bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Hausratversicherung wird abgeschlossen, damit alle Einrichtungs- Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände versichert sind. Heutzutage besitzen hierzulande drei Viertel aller Haushalte eine Hausratversicherung.</p>
<h2>Diebstahl und Hausratversicherung- Dann zahlt die Versicherung</h2>
<p>Ein Diebstahl ist in Ihrer Hausratversicherung nur in bestimmten Fällen versichert. Damit Ihre Versicherung bezahlt, muss es sich bei Ihnen um einen Einbruchdiebstahl handeln. So muss bei Ihnen etwas gestohlen sein, was auch zum Hausrat gehört und mit Gewalt genommen wurde. Ein einfacher Diebstahl wird von Ihrer Versicherung nicht übernommen. Sollte etwas gestohlen werden, ohne dass eingebrochen wurde und dabei keine Gewaltandrohung- oder Ausübung statt gefunden hat, haben Sie keinen Versicherungsanspruch. War Ihr Hausrat, der gestohlen wurde, nicht gesichert oder abgeschlossen, kommt die Versicherung ebenfalls nicht zum Tragen.</p>
<h2>Diese Schritte müssen Sie unternehmen</h2>
<p>Wenn Sie einen Einbruch mit Diebstahl festgestellt haben, müssen Sie diesen Umstand sofort der Polizei und der Versicherungsgesellschaft melden. Dabei können Sie im Vorfeld bereits eine Liste von den Sachen erstellen, die Ihnen gestohlen wurden. Das ist für die Polizei und für den Hausratversicherer leichter und der Fall kann schneller bearbeitet werden. Sie sollten dabei auch bedenken, dass nicht nur die gestohlenen Gegenstände aufgelistet werden sollten, sondern auch die Schäden, die eventuell an den Türen und Fenstern beim Einbruch entstanden sind. </p>
<p>Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Einbrecher einige Gegenstände nicht gestohlen, sondern beschädigt hat. Auch diese Schäden müssen der Versicherung mitgeteilt werden, denn Schäden durch Vandalismus trägt ebenfalls Ihre Hausratversicherung. Sollte Ihre Bankkarte gestohlen worden sein, müssen Sie sofort alle Konten sperren lassen, damit Sie keinen großen finanziellen Schaden erleiden. Sie müssen innerhalb einer Woche die Versicherung über den Schadensfall informieren. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, ist Ihre Hausratbersicherung nicht verpflichtet, den Schaden zu übernehmen.</p>
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