Hausratversicherung FAQ (Fragen und Antworten)
Was versteht man unter dem Unterversicherungsverzicht?
Die Deckungssumme Ihrer Hausratversicherung sollte mit dem Neuwert des gesamten Hausrats übereinstimmen. Anderfalls besteht die Gefahr, dass im Versicherungsfall nicht der gesamte Schaden ersetzt wird. Durch einen so genannten Unterversicherungsverzicht stellen Sie sicher, dass Ihre Versicherungssumme ausreicht. Dazu muss eine Mindestversicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart werden. Der Versicherer verzichtet dann im Schadenfall auf eine Überprüfung in Bezug auf Unterversicherung.
Warum brauche ich eine Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen im Schadenfall den Wiederbeschaffungswert aller beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Gegenstände. Sie brauchen sich nur die Frage zu stellen, was Sie tun, wenn Ihre gesamte Einrichtung, Kleidung, alle Gegenstände Ihres Haushaltes und Ihre Wertsachen beispielsweise durch einen Wohnungsbrand zerstört wurden. Sind Sie finanziell in der Lage, das alles mal eben zu ersetzen? Es kommen schnell hohe fünfstellige Summen zusammen, wenn Sie alles wieder beschaffen müssen. Die Hausratversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Risiken.
Vor welchen Gefahren schützt die Hausratversicherung?
In der Hausratversicherung sind Sie gegen die finanziellen Risiken geschützt, die durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser verursacht werden und Ihren Hausrat beschädigen oder zerstören. Darüber hinaus können zusätzliche Risiken eingeschlossen werden, wie beispielsweise Glasbruch, Überspannung oder die Elementarschäden. In beiden Fällen ist eine Deckungserweiterung um das jeweilige Risiko zu vereinbaren, für das auch ein Beitragszuschlag erhoben wird.
Was ist nicht in der Hausratversicherung enthalten?
Nicht versichert sind Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden. Darüber hinaus ist einfacher Diebstahl nicht versichert, genauso wie Schäden, die aufgrund von Krieg oder kriegsähnliche Ereignissen (Bürgerkrieg, Revolution etc.), durch innere Unruhen oder durch Kernenergie verursacht werden.
Was ist bei einem eingetretenen Schaden zu beachten?
Im Versicherungsfall müssen Sie den Schaden unverzüglich beim Versicherer melden. Sollte es sich um einen Einbruchdiebstahl handeln, ist auch die Polizei zu informieren und Anzeige zu erstatten. Schildern Sie den Schadenhergang so detailliert wie möglich. Machen Sie sich zur Gedankenstütze Notizen, damit die spätere schriftliche Schadenmeldung vollständig ist. Listen Sie alle entwendeten, beschädigten oder zerstörten Gegenstände auf und versehen Sie sie wenn möglich mit einer Wertangabe. Wenn nötig, belegen Sie alles mit Quittungen und Rechnungen, soweit vorhanden. Machen Sie Fotos vom Schaden, die Sie ebenfalls dem Versicherer vorlegen. Zur schnellen Schadenregulierung trägt auch das Einholen von Kostenvoranschlägen für notwendige Reparaturen bei.
Sind auch Bargeld und Wertsachen in der Hausratversicherung versichert?
Sowohl Bargeld, als auch Wertsachen (Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck und Antiquitäten) gehören zu den versicherten Gegenständen in der Hausratversicherung. Allerdings wird beispielsweise Bargeld nur bis zu einer bestimmten Höhe ersetzt. Sie beträgt 1.000 Euro, sofern es nicht innerhalb verschlossener mehrwandiger Stahlschränke aufbewahrt worden ist. In der Regel werden Wertsachen bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme ersetzt.

