Hausratversicherung: Lexikon

Aussenversicherung
Unter dem Begriff Aussenversicherung ist die räumliche Ausdehnung Ihres Versicherungsschutzes für Teile Ihres Hausrats gemeint, die sich vorübergehend ausserhalb des eigentlichen Versicherungsortes befinden, wobei vorübergehend nicht mehr als einen Zeitraum von drei Monaten entspricht. Es gibt jedoch eine Ausnahme dieser zeitlichen Einschränkung. Wenn Sie oder eine andere Person, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, sich aufgrund von Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst ausserhalb des Versicherungsortes aufhält, dann spricht man von einem unselbstständigen Haushalt und der Versicherungsschutz im Rahmen der Aussenversicherung besteht solange, bis ein eigener Hausstand gegründet wird.

Deckungssumme
Bei der Wahl der richtigen Deckungssumme sollten Sie unbedingt darauf achten, dass sie dem Anschaffungswert des gesamten Hausrates entspricht. Nur so ist sichergestellt, dass Sie im Schadensfall den Gegenwert ersetzt bekommen. Wenn Sie bei Vertragsabschluss die so genannte Unterversicherungsverzichtsklausel vereinbaren, dann sind Sie in der Regel ausreichend abgesichert. In diesem Fall wird eine Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart. Bei Wertsachen sollten Sie allerdings zusätzlich überprüfen, ob die bedingungsgemäße Erstattung im Versicherungsfall ausreicht oder ob Sie gegebenenfalls die Deckungssumme zusätzlich erhöhen müssen.

Elementarschäden
Zu den Elementarschäden zählen beispielsweise Schäden, die durch Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch entstehen. Sie sind nicht Gegenstand der Hausratversicherung, können aber zusätzlich gegen einen entsprechenden Beitragszuschlag in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Fahrraddiebstahl
Ihr Fahrrad ist gegen Diebstahl versichert, wenn es in der Wohnung oder in einem verschlossenen Fahrrad- oder Kellerraum aufbewahrt und von dort entwendet wurde. Durch die Vereinbarung einer zusätzlichen Klausel (7110) mit der Bezeichnung “Einschluss Fahrraddiebstahl” können Sie die Deckung erweitern, so dass Ihr Fahrrad auch dann im Rahmen der Aussenversicherung gegen Diebstahl geschützt ist. Der Versicherungsschutz gilt aber auch dann nur in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr, wenn das Fahrrad abgestellt und durch ein Schloss gesichert war. Ausserhalb dieses Zeitraums ist es nur dann versichert, wenn es noch aktiv in Gebrauch war.

Glasversicherung
Grundsätzlich sind in der Hausratversicherung auch Glasschäden abgedeckt, sofern sich der Schaden infolge einer der versicherten Gefahren ereignet. Das gilt also dann, wenn der Schaden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel oder durch Leitungswasser verursacht wurde. Weiter bestehende Risiken des Glasbruchs sind hingegen nicht versichert. Der Versicherungsschutz lässt sich aber im Rahmen einer Haushaltsglasversicherung dahingehend erweitern.

Hausrat
Unter dem Begriff Hausrat versteht man alle Gegenstände eines Haushalts. Dazu zählen beispielsweise Einrichtungsgegenstände, wie Möbel, Teppiche, Auslegeware und Gardinen, sowie Bilder und Beleuchtung, Unterhaltungselektronik, Bild- und Tonträger, Bekleidung und Wäsche, Geschirr und Bestecke, Bücher, Wertsachen, wie Schmuck, Sparbücher und Bargeld sowie Antiquitäten. Darüber hinaus zählen auch Musikinstrumente, Lebens- und Genussmittel, Werkzeuge, Sportgeräte und Arbeitsgeräte zum Hausrat sowie Haustiere. Ebenfalls mitversichert sind Rundfunk- und Fernsehantennen sowie Markisen, auch wenn sie sich nicht innerhalb der Wohnung befinden.

Mietereinbauten
Hat der Mieter Einbauten vorgenommen oder vom Vormieter übernommen, dann gilt der Versicherungsschutz selbstverständlich auch dafür, obwohl eingebaute Dinge in der Regel mit dem Gebäude fest verbunden und daher nicht Teil des Hausrates sind. Einbauten durch Mieter haben die Eigenschaft, dass sie auf dessen Rechnung vorgenommen wurden und daher sein Eigentum darstellen, für das er auch die Verantwortung trägt.

Neuwert(-versicherung)
Bei der Hausratversicherung spricht von einer Neuwert-Versicherung. Ihr Hausrat ist grundsätzlich zum gleitenden Neuwertfaktor versichert. Das bedeutet, das wiederbeschaffte Gegenstände Ihrer Einrichtung der selben “Art und Güte” entsprechen, wenn sie durch einen Versicherungsfall beschädigt oder zerstört wurden.

Überspannungsschäden
In der Hausratversicherung sind zwar Schäden versichert, die durch einen direkten Blitzeinschlag am Hausrat entstanden sind, das gilt aber nicht bei so genannten Überspannungsschäden. Überspannungsschäden entstehen dadurch, dass ein Blitz beispielsweise in eine Stromleitung oder die Hausantennenleitung eingeschlagen ist, wodurch es zu einer Spannungsspitze kommt, die angeschlossene Elektogeräte beschädigen kann. Wenn Sie sich vor den finanziellen Folgen schützen wollen, dann können Sie auch die Überspannungsschäden in Ihre Hausratversicherung einschließen, wobei die Erstattungshöchstgrenzen in der Regel bei fünf Prozent der Versicherungssumme liegen.

Unterversicherung
Wird im Schadenfall eine Unterversicherung festgestellt, dann erhalten Sie nur eine anteilige Entschädigung durch die Hausratversicherung. Um Unterversicherung zu vermeiden, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Entweder Sie taxieren den gesamten Wert Ihres Hausrats oder Sie vereinbaren eine bestimmte Versicherungssumme pro Quadratmeter. In den Versicherungsbedingungen ist eine Klausel vorgesehen, die den Unterversicherungsverzicht regelt. Sie setzt voraus, dass die Versicherungssumme mindestens 650 Euro je Quadratmeter beträgt. Ist das vereinbart, verzichtet der Versicherer auf die Überprüfung, ob eventuell Unterversicherung besteht. Sollte der Wert Ihres Hausrates allerdings darüber liegen, weil Sie beispielsweise einige Antiquitäten oder andere Wertsachen besitzen, dann sollten Sie die Versicherungssumme an den tatsächlichen Wert anpassen, um im Schadenfall nicht nur einen Teil ersetzt zu bekommen. Gerade bei Wertsachen gelten zusätzliche Sicherungsvorschriften, die Sie unbedingt beachten müssen.